— Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von mkconcept – Martin Klosowski.
Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen mkconcept – Martin Klosowski, Anschrift gemäß Impressum, nachfolgend „Auftragnehmer", und seinen Auftraggebern über digitale Dienstleistungen.

(2) Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere Beratung, Konzeption, Webdesign, Webentwicklung, WordPress-Entwicklung, technische Betreuung, Hosting-nahe Leistungen, Wartung, SEO, SEA, Online-Marketing, Tracking, Analyse, Content-Unterstützung, Prozessautomatisierung, KI-gestützte Leistungen sowie damit zusammenhängende digitale Services.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden nicht Zielgruppe dieser Leistungen, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot mit einer bestimmten Bindungsfrist bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber, durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform, durch beiderseitige Freigabe einer Leistungsbeschreibung oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Abstimmung mit dem Auftraggeber.

(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung, ein Projektbriefing oder eine sonstige Vereinbarung in Textform.

(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

§ 3 Leistungsumfang und Projektablauf

(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht nach dem Stand der üblichen Agentur-, Webentwicklungs- und Beratungspraxis. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere bestimmte Rankings, Leads, Umsätze, Conversion-Raten oder Werbeergebnisse, wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags. Dazu zählen insbesondere zusätzliche Unterseiten, Sonderfunktionen, Schnittstellen, Plugin-Anpassungen, Texte, Bildbearbeitung, Datenmigrationen, Tracking-Konzepte, rechtliche Prüfungen, Datenschutzprüfungen, SEO-Strategien, SEA-Kampagnen, Schulungen, Dokumentationen oder Supportleistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs.

(3) Soweit nicht anders vereinbart, sind je abgeschlossenem Leistungspaket zwei angemessene Korrekturschleifen enthalten. Weitere Änderungswünsche, nachträgliche Erweiterungen oder Richtungsänderungen werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz oder auf Basis eines gesonderten Angebots abgerechnet.

(4) Zeitangaben, Meilensteine und Aufwandsschätzungen sind unverbindliche Planungswerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung, verspätete Freigaben, Drittanbieter, technische Abhängigkeiten oder nachträgliche Änderungswünsche entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Dritte, Partner oder Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen. Die vertragliche Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien, Zugangsdaten, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt für die Dauer des Projekts einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Verzögerungen durch unklare Zuständigkeiten, verspätete Entscheidungen oder widersprüchliche Rückmeldungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

(3) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Dies betrifft insbesondere Texte, Bilder, Logos, Marken, Produktinformationen, Preisangaben, Pflichtinformationen, Datenschutztexte, Impressumsdaten und sonstige rechtlich relevante Inhalte.

(4) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten, Materialien, Vorgaben oder rechtswidrigen Nutzungen entstehen, sofern der Auftragnehmer die Rechtsverletzung nicht selbst zu vertreten hat.

(5) Feedback, Prüfungen und Freigaben sind innerhalb von 14 Werktagen nach Vorlage zu erteilen, sofern keine andere Frist vereinbart wurde. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, kann der Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf der Nachfrist gilt die Leistung als freigegeben, sofern keine wesentlichen Mängel konkret benannt wurden.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der getroffenen Vereinbarung. Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer anfällt.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung bei Projektleistungen wie folgt fällig: 50 % bei Auftragserteilung und 50 % nach Fertigstellung, Abnahme oder Übergabe der vereinbarten Leistung.

(3) Bei kleineren Aufträgen bis 1.000 EUR netto kann der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen auf eine Anzahlung verzichten und den Gesamtbetrag nach Abschluss abrechnen.

(4) Laufende Leistungen, insbesondere Wartung, Betreuung, Hosting-nahe Leistungen, Monitoring, SEO-/SEA-Betreuung oder Supportpakete, werden monatlich im Voraus abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.

(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Gegenüber Unternehmern betragen Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, laufende Leistungen vorübergehend auszusetzen, wenn sich der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug befindet und der Auftragnehmer die Aussetzung zuvor mit angemessener Frist angekündigt hat. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

§ 6 Fremdkosten, Lizenzen und Drittanbieter

(1) Kosten für Domains, Hosting, Premium-Plugins, Themes, Stock-Materialien, Schriftlizenzen, Tracking-Tools, Newsletter-Systeme, SaaS-Dienste, Schnittstellen, Zahlungsanbieter, Werbebudgets, externe Dienstleister oder sonstige Drittanbieterleistungen sind nur dann in der Vergütung enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Drittanbieterleistungen können eigenen Vertragsbedingungen, Lizenzbedingungen, Datenschutzbedingungen, Laufzeiten und Preisanpassungen unterliegen. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung dieser Bedingungen verantwortlich, soweit er Vertragspartner des Drittanbieters ist.

(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Preisstabilität oder unveränderte Leistungsmerkmale von Drittanbieterprodukten, Plattformen, APIs, Plugins, Themes, Suchmaschinen, Werbenetzwerken, Hosting-Anbietern, CDN-Diensten oder KI-Diensten.

(4) Ändern Drittanbieter ihre Leistungen, Schnittstellen, Preise, Nutzungsbedingungen oder technischen Anforderungen, können dadurch entstehende Anpassungsarbeiten gesondert vergütungspflichtig sein.

§ 7 Hosting, Wartung und technische Betreuung

(1) Hosting-Leistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Der Auftragnehmer kann hierfür eigene technische Infrastruktur oder Leistungen externer Hosting-Anbieter einsetzen.

(2) Soweit keine konkrete Verfügbarkeit ausdrücklich vereinbart wurde, schuldet der Auftragnehmer keine bestimmte Mindestverfügbarkeit. Wartungsfenster, Sicherheitsupdates, Störungen, Angriffe, höhere Gewalt oder Ausfälle von Drittanbietern können die Verfügbarkeit beeinflussen.

(3) Wartung und Betreuung umfassen nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Nicht umfasst sind insbesondere größere Funktionsänderungen, Redesigns, neue Seitenbereiche, tiefgreifende Fehleranalysen, Wiederherstellung nach Fremdeingriffen, Malware-Bereinigung, Performance-Optimierung, rechtliche Prüfungen oder Anpassungen infolge von Drittanbieteränderungen, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und sichere Passwörter zu verwenden. Gibt der Auftraggeber Zugangsdaten an Dritte weiter oder nimmt er selbst Änderungen an Systemen vor, trägt er die Verantwortung für daraus resultierende Störungen, Sicherheitsrisiken oder Mehraufwände.

§ 8 SEO, SEA, Tracking und Online-Marketing

(1) Bei SEO-, SEA-, Tracking- und Online-Marketing-Leistungen schuldet der Auftragnehmer eine fachgerechte Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für bestimmte Suchmaschinenpositionen, Sichtbarkeitswerte, Klickpreise, Conversion-Raten, Leads, Umsätze, Reichweiten oder Werbeergebnisse.

(3) Suchmaschinen, Werbeplattformen, Analyseanbieter und soziale Netzwerke können Algorithmen, Richtlinien, Anzeigenfreigaben, Tracking-Möglichkeiten, Schnittstellen oder Kontostrukturen ändern. Daraus entstehende Auswirkungen auf Ergebnisse oder zusätzlicher Anpassungsaufwand liegen nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers, sofern der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat.

(4) Der Auftraggeber bleibt für die rechtliche Zulässigkeit seiner Werbeaussagen, Angebote, Produkte, Zielseiten, Tracking-Einbindungen, Cookie-Hinweise und Datenschutzhinweise verantwortlich, sofern keine ausdrückliche rechtliche Prüfung durch qualifizierte Dritte vereinbart wurde.

§ 9 KI-gestützte Leistungen und Automatisierung

(1) Der Auftragnehmer kann zur Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge, Automatisierungen, Analyse-Tools oder Assistenzsysteme einsetzen, soweit dies fachlich sinnvoll ist und keine entgegenstehenden Vereinbarungen bestehen.

(2) KI-gestützte Ergebnisse können Entwürfe, Vorschläge, Analysen oder unterstützende Zwischenergebnisse darstellen. Eine fachliche Prüfung, Auswahl und Anpassung durch den Auftragnehmer erfolgt im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.

(3) Der Auftragnehmer schuldet keine vollständige Fehlerfreiheit von KI-generierten Zwischenergebnissen, automatisierten Auswertungen oder Prognosen. Maßgeblich ist die vom Auftragnehmer final bereitgestellte und freigegebene Leistung.

(4) Der Auftraggeber darf keine vertraulichen, personenbezogenen oder besonders schutzbedürftigen Daten zur Verarbeitung durch KI- oder Drittanbieter-Tools bereitstellen, sofern deren Einsatz hierfür nicht ausdrücklich abgestimmt und datenschutzrechtlich zulässig ist.

§ 10 Abnahme und Gewährleistung

(1) Soweit Werkleistungen erbracht werden, fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber nach Fertigstellung zur Abnahme auf. Die Abnahme kann in Textform, durch ausdrückliche Erklärung, durch produktive Nutzung oder durch Zahlung der Schlussrechnung erfolgen.

(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Abnahmeaufforderung mindestens einen wesentlichen Mangel konkret in Textform rügt, obwohl er auf diese Folge hingewiesen wurde.

(3) Mängel sind so konkret zu beschreiben, dass der Auftragnehmer sie nachvollziehen und prüfen kann. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung.

(4) Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt gegenüber Unternehmern 12 Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Kein Mangel liegt vor bei bloßen Geschmacksabweichungen nach erfolgter Freigabe, bei nachträglichen Änderungswünschen, bei Fehlern durch Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, bei fehlerhaften Drittanbieterleistungen, bei veralteten Browsern oder Systemumgebungen, bei nicht bereitgestellten Informationen oder bei Änderungen externer Plattformen, Plugins, Themes, Schnittstellen oder APIs.

(6) Für laufende Dienstleistungen, Beratungsleistungen, Betreuung, Wartung, SEO, SEA und Support gelten die gesetzlichen Vorschriften für Dienstverträge, soweit nicht ausdrücklich eine Werkleistung vereinbart wurde.

§ 11 Urheberrechte und Nutzungsrechte

(1) Konzepte, Entwürfe, Designs, Texte, Strukturen, Code, Dokumentationen, Konfigurationen und sonstige Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers sind urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich geschützt, soweit sie schutzfähig sind.

(2) Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält vor vollständiger Zahlung nur ein widerrufliches Nutzungsrecht, soweit dies zur Prüfung der Leistung erforderlich ist.

(3) Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten geschäftlichen Zweck.

(4) Eine Weiterveräußerung, Unterlizenzierung, Übertragung an Dritte oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers in Textform zulässig. Zulässig bleibt die Weitergabe an Dienstleister des Auftraggebers, soweit dies für Betrieb, Pflege oder Weiterentwicklung der beauftragten Website oder Systeme erforderlich ist.

(5) Nicht übertragene Rechte verbleiben beim Auftragnehmer. Dies gilt insbesondere für wiederverwendbare Methoden, Know-how, allgemeine Konzepte, Frameworks, nicht kundenspezifische Codebestandteile, interne Vorlagen, Prozesse und Tools.

(6) Für Open-Source-Software, Plugins, Themes, Stock-Materialien, Schriftarten, KI-Dienste, SaaS-Dienste und sonstige Drittanbieterbestandteile gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber oder Anbieter. Der Auftraggeber ist verpflichtet, laufende Lizenzkosten zu tragen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, abgeschlossene Projekte unter Nennung des Auftraggebers als Referenz zu verwenden und auf der eigenen Website, in Präsentationen oder in sozialen Medien zu zeigen, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigtem Interesse in Textform widerspricht.

§ 12 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf die für den jeweiligen Auftrag vereinbarte Nettovergütung begrenzt. Bei laufenden Verträgen ist die Haftung auf die Nettovergütung der letzten zwölf Monate vor Eintritt des Schadens begrenzt.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden, Rankingverluste, Umsatzverluste oder Folgeschäden, soweit diese nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.

(5) Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor eigenen Eingriffen, Updates, Importen, Migrationen oder Übergaben geeignete Datensicherungen vorzunehmen.

(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen, Ausfälle, Sicherheitslücken, Leistungsänderungen oder Datenverluste, die durch Drittanbieter, Hosting-Anbieter, Plugins, Themes, externe APIs, Werbeplattformen, Suchmaschinen, CDN-Dienste, Zahlungsanbieter, KI-Dienste oder durch Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter verursacht werden, sofern der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

(1) Einmalige Projektaufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme.

(2) Laufende Verträge, insbesondere Wartungs-, Betreuungs-, Hosting-nahe oder Online-Marketing-Verträge, haben eine Mindestlaufzeit von drei Monaten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängern sich laufende Verträge jeweils um einen weiteren Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug ist, wiederholt Mitwirkungspflichten verletzt, notwendige Zugangsdaten nicht bereitstellt, rechtswidrige Inhalte bereitstellt oder die Zusammenarbeit nachhaltig erschwert.

(5) Im Fall einer Kündigung sind bis dahin erbrachte Leistungen zu vergüten. Bereits entstandene Fremdkosten, Lizenzkosten, Drittanbieterkosten oder nicht stornierbare Aufwendungen sind vom Auftraggeber zu erstatten, sofern sie im Zusammenhang mit dem Auftrag entstanden sind.

§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der Vertragsdurchführung nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG.

(2) Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet oder Zugriff auf personenbezogene Daten erhält — etwa bei Hosting, WordPress-Wartung, Zugriff auf Formular- und Kontaktdaten, Tracking oder technischer Betreuung — schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Die maßgebliche Vorlage ist unter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abrufbar.

(3) Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für personenbezogene Daten, die auf seinen Websites, in seinen Systemen, Formularen, Tracking-Tools, Newsletter-Systemen, Shops, CRM-Systemen oder sonstigen Anwendungen verarbeitet werden, sofern keine abweichende gesetzliche Rollenverteilung vorliegt.

(4) Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die Einholung erforderlicher Einwilligungen, die Bereitstellung korrekter Datenschutzinformationen, Cookie-/Consent-Hinweise und die Prüfung rechtlicher Anforderungen verantwortlich, sofern keine ausdrückliche gesonderte Beratung durch qualifizierte Rechtsberater vereinbart wurde.

(5) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 15 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, technische Informationen, Projektunterlagen und interne Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Pflichtverletzung bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erhalten wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gelten anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlichen Vorschriften.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.